UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

UBI

Als UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk, oder kurz UBI, bezeichnet man die Berechtigung, eine UKW-Sprechanlage in der Binnenschiffahrt zu betreiben. Gleichzeitig ist es Pflicht, dass sich auf jedem Schiff, das über eine derartige Anlage verfügt, eine Person mit diesem Zeugnis befindet. Dies ist unabhängig davon, ob die Anlage auch tatsächlich benutzt wird. Auch muss es sich bei dieser Person nicht um den Schiffsführer handeln.

Das international anerkannte Zeugnis gilt sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschiffahrt.

Die Prüfung, die, im Gegensatz z.B. zum SRC nur auf Deutsch abgenommen wird, ist ab 15 Jahren möglich. Dabei können Personen, die bereits das Beschränkt oder Allgemein Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC bzw. LRC) besitzen, Teile der Prüfung erlassen werden.